Mit Änderung der Luftverkehrsordnung vom 7. April 2017 sind ab 1. Oktober 2017 alle unbemannten Luftfahrtsysteme ab 250 gr. Abfluggewicht mit einer feuerfesten Plakette zu kennzeichnen, auf der Name und Anschrift des Besitzers eingetragen sind.
Auszug aus: § 2.02 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), wonach muskelkraftbetriebene Boote (Kleinfahrzeuge) zwar nicht amtlich zu registrieren, aber dennoch mit mindestens 10 cm großen lateinischen Buchstaben zu benennen sind. Namenlose Boote sollen den Namen oder die Abkürzung der zugehörigen Organisation tragen, dazu kommen in jedem Fall auf Außen- oder Innenseite des Bootes der Name und die Anschrift des Eigentümers (in kleiner Schrift). Von dieser Regelung sind nur Surfbretter ausgenommen.